Am 1. August 1870 wurden vom württembergischen Cassen-Verein diese Schuldscheine von 5 Gulden ausgegeben, die knapp ein Jahr später am 31. Juni einlösbar waren. An der zuständigen Kasse konnten diese innerhalb der Frist auch gegen die höheren Nominale 50, 100 und 500 Gulden von verzinslichen Cassenschuldscheinen eingelöst werden. An der Gesellschaft waren auch einige Unternehmen beteiligt, die verpflichtet waren, diese Scheine al pari – also zu diesem Nennwert – anzunehmen. Sämtliche Mitglieder hafteten auch für die korrekte und rechtzeitige Einlösung.
Teutoburger Münzauktion GmbH, Auktion 104 (2016), Los 1030. (Zuschlag: 180€).