Autor: Helmut Caspar
Drakonische Strafen, doch nicht für jeden
Vergehen gegen das Münzregal wurden früher drakonisch bestraft, doch gab es manchmal auch Ausnahmen Auf deutschen Geldscheinen der Kaiserzeit und danach findet sich folgende Warnung: „Wer Banknoten nachmacht, oder verfälscht oder nachgemachte oder verfälschte sich verschafft und in Verkehr bringt, wird mit Zuchthaus nicht unter 2 Jahren bestraft“.
Auf unseren Euro-Banknoten fehlt dieser Hinweis, aber auch so weiß man, dass die Staaten nicht mit sich spaßen lassen, wenn gegen das Münzregal verstoßen wird. Allerdings geht es Münzbetrügern und Geldscheinfälscher nicht mehr wie früher ans Leben.Vielmehr droht Herstellern und Verbreitern von „Blüten“ aus Papier oder Metall Haft, und natürlich müssen sie auch für den entstandenen Schaden aufkommen. Die Fälschung von numismatischen Sammlerstücken steht auch unter Strafe, wird aber weitaus weniger hart geahndet, wie die von kurantem Geld.
Drakonische Strafen, doch nicht für jeden…