Alle unter jugoslawischer Besetzung (SHS Truppen des Königreiches der Serben, Kroaten (Hrvatska) und Slowenen) stehenden Gebiete mussten aufgrund der Gesetzeslage die 1. und 2. jugoslawische Abstempelung mitmachen. So auch die Gemeinden in Kärnten und der Steiermark, ungeachtet dessen, wie die spätere Entscheidung über endgültige Grenzziehungen hinsichtlich der bei den Alliierten eingebrachten Gebietsansprüchen der Nachbarländer der ehem. Österr.-ung. Monarchie ausfiel.
Österreich
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