Die Definition des Begriffes Steuern, wie man es heutzutage versteht, lässt sich streng genommen nicht auf das Finanzsystem der römischen Republik und Kaiserzeit übertragen. Dass in der Forschung immer noch von solchen gesprochen wird, hängt vor allem an Gewohnheiten und dem Mangel an passenderen Bezeichnungen ab. Peter Kritzinger schreibt in einem Artikel über diese Probleme der Terminologie. So kannte man im antiken Rom mehrere Begriffe für Abgaben, wie dem portorium – Zoll, dem vectigal – einer Pachtabgabe in Naturalien, dem stipendium – einer Art staatlicher Abgaben und dem tributum – was sich entweder auf tribus (Drittel des Volkes) oder tribuere (teilen, zuteilen) zurückführen lässt. Erschwert wird diese Thematik noch durch die notwendige aber schwierige Unterscheidung zwischen staatlichen und munizipalen Abgaben.
Wer mehr über das römische Steuersystem erfahren möchte, dem kann man Peter Krintzingers Artikel sehr ans Herz legen.
Peter Kritzinger, Das römische Steuersystem in der Kaiserzeit. Überlegungen zur Begrifflichkeit und zum Einzug. In: Hrsg.: Sven Günther et al., Marburger Beiträge zur antiken Handels-, Wirtschafts- und Sozialgeschichte, Band 36 (2018), 89-143.
Abb. (nicht aus dem Artikel): Tauler & Fau Subastas, Auktion 107 (2022), Los 1113. (Zuschlag: 230€).