Um es gleich einmal vorweg zu nehmen, eine lange gesetzliche Umlaufzeit hatten die Münzen mit der Jahreszahl 1921 nicht. Sie endete bereits nach einem Jahr am 31. Dezember 1921. An den Staatskassen konnten die Stücke noch bis zum 14. Januar 1922 eingelöst werden. Allerdings wurde davon nur wenig Gebrauch gemacht, denn fast alle geprägten Stücke waren bereits in die Hände der Sammler von derartigen Geldzeichen gekommen. Auch nach Ablauf der Gültigkeitsfrist war die Nachfrage enorm. Tagtäglich gingen in der Porzellanmanufaktur im Triebischtal entsprechende Anfragen aus dem In- und Ausland ein. Eine Tatsache, welche die Reichsregierung überhaupt nicht gut fand und die man stets mit Misstrauen beobachtete.
Porzellangeld aus der Porzellanmanufaktur Meißen
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