Autor: Kurt Biging
Wertgutscheine des Handels-Departments des Russischen Marine-Ministeriums von 1866/67
Eine Übersicht über die Zahlungsmittel der deutschen Soldaten 1939-1945 Als vor 77 Jahren der Zweite Weltkrieg begann, stellten sich dem von den Nationalsozialisten beherrschten Deutschen Reich und seinen Streitkräften, der Deutschen Wehrmacht, vielfältige Herausforderungen. Zu den weniger bekannten zählten die finanz- und geldpolitischen Probleme, die sich aus der Kriegführung ergaben – nicht zuletzt die: Mit welchen Geldmitteln und zu welchen Bedingungen waren die deutschen Soldaten „im Feindesland“ auszustatten. Für die von Deutschland besetzten Gebiete gab es keine einheitliche Regelung bezüglich der Verwendung von Zahlungsmitteln. Generell aber war es untersagt, Reichsbanknoten auszuführen. Dies galt natürlich nicht für jene Territorien, die annektiert wurden und fortan als Reichsgebiet galten, etwa die den Ostprovinzen zugeschlagenen Gebiete, weiterhin z. B. das Elsass, Südkärnten oder Oberkrain.
Für Rentenmarkscheine und Hartgeld galten besondere Bestimmungen. So durften beim Grenzübertritt nur bis zu 10 Reichsmark (RM) mitgeführt und im Ausland in Landeswährung umgetauscht werden. Überhaupt ist in allen besetzten Ländern die einheimische Währung das Hauptzahlungsmittel geblieben; das galt sowohl für die Zivilbevölkerung als auch für die Benutzung durch die Angehörigen der deutschen Besatzungstruppen.
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