Autor: Dr. Hans Jörg Springer
Das Staatspapiergeld im Deutschen Reich 1871-1922
Staatspapiergeld ist – wie der Name schon sagt – Geld, das vom Staat meist in der Körperschaft einer Schuldenverwaltung, aber auch von damit beauftragten Banken des Privatrechts unter politischen und / oder volkswirtschaftlichen Sachzwängen in den Verkehr gebracht wird. Wenn dabei die betriebswirtschaftliche Kontrolle zu kurz kommt, kann der emittierende Staat entweder sehr bald in der Schuldenfalle sitzen, oder er entledigt sich dieses Problems durch Inflationierung des Geldes und der damit zwingend verbundenen Vernichtung der Ersparnisse seiner Bürger oder derer, die an seine Kreditwürdigkeit glaubten. In Kenntnis der Erfahrungen mit den französischen Assignaten oder den Wiener Bancozetteln waren die Staaten des Deutschen Bundes (1815-1866) mit der Emission von Papiergeld vorsichtig. Ausgehend vom Königreich Sachsen hielt man einen Taler pro Kopf der Bevölkerung in Papiergeld für gerade noch zulässig, was bei einer Bevölkerung von 40 Millionen (Stand 1. Dezember 1871) die Summe von 120.000.000 Mark ergibt.
Zufällig entspricht diese Summe genau dem Betrag, der als französische Kriegsentschädigung in Gestalt von Reichsgoldmünzen der Wertstufe 20 Mark (Doppelkronen) 1871 im Juliusturm der Berliner Festung Spandau hinterlegt wurde.
Das Staatspapiergeld im Deutschen Reich 1871-1922…