Autor: Univ.-Prof. Dr. Wolfgang Hahn
Kaiser Justinus II. (565-578) Teil 6
In Carthago wird die mit dem Regierungsantritt Justinus II. erneute Prägeaktivität besonders deutlich und zwar in allen drei Metallen. Nach über 25jähriger Pause setzt wieder eine regelmäßige, jahresdatierte Solidusprägung ein. Diese schließt nicht an die früher übliche Datierung nach Indiktionsjahren an, sondern zählt nach Regierungsjahren. Ein Schwanken zwischen diesen beiden Zählungen ist in Carthago immer wieder zu beobachten und hat gelegentlich sogar zu Doppeldatierungen geführt (vgl. mt 10/99, S. 61 und im Folgenden); es zeigt sich darin das Bemühen, den Bestimmungen von Justinians Novella 47 vom Jahre 537 (über die Datierung von Dokumenten) nachzukommen.
Daß auf den Solidi des Justinus II. (MIB 18) Regierungsjahre gemeint sind, ist u.a. aus der Jahresfolge 1-13 (alle bis auf 12 sind bekannt) abzuleiten – der Kaiser starb aber am Beginn des 12. Indiktionsjahres, und auch bei seinem Nachfolger ist die Datierung der Solidi nach Regierungsjahren evident.
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