5.1 Zur Einführung
Für uns heute kaum vorstellbar ist der Zusammenfall von geistlicher und weltlicher, sprich politischer Gewalt, auch auf regionaler Ebene, also wenn z. B. ein Erzbischof gleichzeitig Ministerpräsident wäre. Doch im Heiligen Römischen Reich müssen wir von solchen Verhältnissen im Mittelalter ausgehen. Im Deutschen Reich beginnt diese Entwicklung unter Otto dem Großen (936-973). Für die Unterstützung seiner Herrschaft verlieh der König vor allem geistlichen Würdeträgern weltliche Macht, z. B. das Münzrecht. Man spricht in der Forschung, wenn auch nicht unumstritten, vom „Reichskirchensystem“. Voraussetzung aber war, dass der König den Einfluss auf die Besetzung vor allem auch der Bischofsämter hatte. Im Investiturstreit Ende des 11. und zu Beginn des 12. Jahrhunderts ging es um eben diese Frage. Seit seiner Beendigung im Wormser Konkordat 1122 begann der Einfluss des weltlichen Herrschers auf die Wahl der geistlichen Würdenträger zu sinken. Die Bischöfe konnten sich nach und nach eigenständige Herrschaftsrechte sichern, sodass sie jetzt geistliche und weltliche Machthaber waren. Nun konnten sie daran denken, eigene Territorialstaaten zu entwickeln.
Mittelalterliche Münzen mit christlichen Elementen
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